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Zweckverband Kehrichtverwertung Rheintal

Tipps & Infos zur Abfallentsorgung

Die Kosten für die Kehrichtabfuhr werden nach dem Verursacherprinzip erhoben. Die entsprechende Gebühr ist in den Verkaufspreisen der offiziellen Kehrichtsäcke, Bündel- und Sperrgutmarken sowie Containerplomben enthalten.
Information

Bündelmarke

Wann bereitstellen?
Der Kehricht darf jeweils frühestens am Vorabend des Abfuhrtages bereitgestellt werden. Wichtig - Bei Baustellen muss der Kehricht an einem für den Kehrichtwagen zugänglichen Ort (Kehrichtwagenroute) bereitgestellt werden.
Was wird mitgenommen?
  • Brennbarer Kehricht in gut verschnürtem Bündel mit einer grünen Bündelmarke versehen.
Was wird nicht mitgenommen?
  • In einer Kartonschachtel bereitgestellte Bündel.
  • Nicht brennbare Abfälle wie Eisen, Keramik, Steingut, etc.
  • gefüllte Kartonschachteln
Bemerkungen
  • sämtliche Bündel sind mit Bündelmarken zu versehen
  • loses Material ist gut zu bündeln
  • Kehrichtsack max. 60 l / 1 Stk orange Bündelmarke
  • Bündel dürfen das Gewicht von 25 kg nicht überschreiten
  • Bündel Grösse max. 100 x 60 x 40 cm
Information

Sperrgutmarke

Wann bereitstellen?
Das Sperrgut darf jeweils frühestens am Vorabend des Abfuhrtages bereitgestellt werden. Wichtig - Bei Baustellen muss der Kehricht an einem für den Kehrichtwagen zugänglichen Ort (Kehrichtwagenroute) bereitgestellt werden.
Was wird mitgenommen?
  • Brennbare Abfälle wie Untermatratzen, Möbelstücke bis max. 150 cm Breite, Teppiche, Ski, Altreifen etc.
Was wird nicht mitgenommen?
  • In einer Kartonschachtel bereitgestelltes Sperrgut.
  • Nicht brennbare Abfälle wie Eisen, Keramik, Steingut, etc.
  • gefüllte Kartonschachteln
Bemerkungen
  • sämtliche Sperrgüter sind mit Sperrgutmarken zu versehen
  • loses Material ist gut zu bündeln
  • Kehrichtsack max. 110 l / 1 Stk grüne Sperrgutmarke
  • Sperrgüter dürfen das Gewicht von 50 kg nicht überschreiten
  • Sperrgüter Grösse max. 150 x 60 x 40 cm; Grössere Sperrgüter mit 2 Marken versehen
Ausnahmen
  • Polstergruppen pro Sitzfläche / Anbauelement je 1 Sperrgutmarke
  • Matratze 90 x 200 cm / 1 Stk grüne Sperrgutmarke
  • Matratze bis 180 x 200 cm / 2 Stk grüne Sperrgutmarke
KVR Aufkleber

Wildfrass verhindern

Um Wildfrass (von Tieren aufgerissene Säcke) zu verhindern, können Sie Ihren Abfallsack in einem Container (240 l, 800 l) bereit stellen.

Der Container muss mit einem speziellen KVR Aufkleber versehen sein mit der Aufschrift „Dieser Conatiner darf nur mit KVR Gebührensäcken befüllt werden“. Unter nachfolgendem Link können Sie den KVR Aufkleber unter Angabe Ihrer Adresse bei unserer Geschäftsstelle bestellen.

Grüngutabfuhr

Beim Verwertungsprozess von Grüngut handelt es sich um den Abbau bzw. Umbau von organischer Substanz durch Mikroorganismen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Kompostierung und Vergärung. Durch die Grüngutverarbeitung bleibt dem Boden das wertvolle, organische Material erhalten und wird nicht durch Verbrennung zerstört.

Das gehört in die Grüngutabfuhr

Was wird mitgenommen?
  • Wiesen- und Rasenschnitt, allgemeine Gartenabfälle
  • Schnittblumen, Balkon- & Topfpflanzen ohne Erdballen und Töpfe
  • Rüstabfälle von Gemüse und Obst
  • Kleintiermist (nur von pflanzenfressenden Tieren)
  • Hecken- und Baumschnitt (Ø max. 7 cm)
  • Stauden, Laub, Unkraut, Fallobst
  • Äste und Sträucher sind zu bündeln

Bereitstellung

Zugelassene Gebinde / Bündel, offene Gebinde und Containertypen
  • Bündel bis max. 150 cm Länge, max. 50 cm Durchmesser, max. 25 kg zur Bündelung eine Schnur aus Naturfaser verwenden (Flachs, Hanf, Jute usw.)
  • offene Gebinde wie Zainen, Laubsäcke mit Tragschlaufen, Fässer mit Griff (ohne Verengung) usw., max. 25 kg
  • Containertypen (Rollcontainer) von 120/140 l bis max. 800 l

Das gehört NICHT in die Grüngutabfuhr

Nicht mitgenommen werden!
  • jegliche Art von rohen oder gekochten Speiseresten und Küchenabfällen (z.B. Knochen, Oel, Fleisch)
  • Plastiksäcke, Lebensmittelverpackungen, Kaffeekapseln und Kaffeerahmbecher
  • PET, Glas, Alu, Altpapier/Karton
  • Erde, Asche, Steine, Zigarettenkippen
  • Katzensand, Tierkot, Windeln

Falsche Bereitstellung

Falsch bereitgestelltes Grüngut wird nicht mitgenommen!
  • NICHT oder ungenügend mit Grüngutmarken versehene Bündel / Behälter
  • Bündel über den max. Abmessungen oder dem zulässigen Gewicht von max. 25 kg
  • mit Drähten oder Plastikschnüren gebündelte Äste und Sträucher
  • Grüngut in Plastik-, Papier- oder Jutesäcken, Kartonschachteln (nicht zugelassene Gebinde)

Neophytensack / Neophyten

Neophyten ist die Bezeichnung für Pflanzen, die bei uns absichtlich eingeführt oder versehentlich eingeschleppt wurden und in der Folge verwildert sind. Wörtlich übersetzt bedeutet Neophyten «neue Pflanzen». Die Mehrheit dieser gebietsfremden Pflanzen ist gut in unsere Umwelt integriert und hat die heimische Flora bereichert. Einige wenige der neuen Pflanzen können sich invasiv verhalten. Diese Problempflanzen bezeichnet man als invasive Neophyten. Sie breiten sich stark aus und verdrängen die einheimische Flora. Bestimmte Pflanzen sind gefährlich für unsere Gesundheit, andere können Bachufer destabilisieren oder Bauten schädigen.
Bei der Neophytenbekämpfung fällt Pflanzenmaterial an, welches weder kompostiert, liegengelassen oder der Grüngutsammlung mitgegeben werden darf, da sonst die Gefahr der Verbreitung zu gross ist. Hierfür wird der KVR Neophytensack den Gemeinden respektive den Benutzern zur Verfügung gestellt.

Bezugsort


Interessierte Anwohnerinnen und Anwohner aus dem KVR Verbandsgebiet können die Neophytensäcke bei der Gemeinde gratis abholen. Es werden nur einzelne Neophytensäcke an den Benutzer abgegeben.

Gebühren


Der Neophytensack ist gratis!

Das gehört in den Neophytensack

Was wird mitgenommen?
  • es dürfen nur exotische Problempflanzen, sogenannte invasive Neophyten, in diesen Säcken entsorgt werden
  • der Neophytensack soll ausschliesslich für krautiges Material verwendet werden

Bereitstellung

Zugelassene Gebinde
  • der Neophytensack ist das einzig zugelassene Gebinde und MUSS der Hauskehrichtsammlung übergeben werden
  • bei missbräuchlicher Verwendung des Neophytensacks (z. B. mit Abfall gefüllt) zeigt sich der KVR in einer ersten Phase kulant – die Entsorger sind entsprechend instruiert

Das gehört NICHT in den Neophytensack

Nicht mitgenommen werden!
  • verholztes Material wie Äste oder Wurzeln von Sträuchern
  • weiteres Grüngut aus dem Garten wie Rasenschnitt und Astmaterial
  • Grünabfälle aus der Küche
  • Hauskehricht, Sondermüll

Falsche Bereitstellung

Falsch bereitgestellte Neophyten werden nicht mitgenommen!
  • Neophyten in Bündeln oder anderen Gebinden (z.B. Rollcontainer, Plastiksäcke, Laubsäcken usw.) werden nicht mitgenommen!
  • bei der Grüngutsammlung bereitgestellte Neophytensäcke werden nicht mitgenommen!

Papier & Karton

Papier und Karton sind ein Rohstoff und kein Abfall. Durch die Verbesserung von Maschinen- und Papierqualität konnte der Altpapieranteil in den verschiedenen Papier- und Kartonsorten stetig erhöht werden. Eine Papierfaser kann mehrere Recyclingprozesse durchlaufen.

Was wird mitgenommen?

ALTPAPIER, sauber und gebündelt (max. 12 kg) wie:
  • Zeitungen, Illustrierte, Prospekte, Computerlisten usw.
  • Telefonbücher, Kataloge, Bücher (ohne Einband und Rücken)
KARTON, sauber, gebündelt und gefaltet (max. 12 kg) wie:
  • aufgetrennte Kartonschachteln aus dem Haushaltsbereich
  • Umverpackungen von Speisen und Getränken usw.
  • Umverpackungen von Geräten und Möbeln usw.
Bitte beachten Sie, dass Altpapier und Karton separat gebündelt werden muss.

Nicht mitgenommen werden!

  • Altpapier oder Karton, verschmutzt oder lose (ungebündelt)
  • Altpapier oder Karton in Plastik eingeschweisst
  • Altpapier oder Karton in Plastik- oder Papiertaschen oder in Kartonschachteln
  • nicht aufgetrennte ganze Schachteln
  • Ordner (im Kehricht entsorgen)
  • Getränkekartons von Milch, Fruchtsäften usw. (im Kehricht entsorgen)

Entsorgung von Karton über die Kehrichttour

Karton wird gegen Gebühr mit der regulären Kehrichtabfuhr mitgenommen unter Einhaltung nachfolgender Bestimmungen. Karton muss gefaltet, als Bündel verschnürt und mit einer der Grösse des Bündels entsprechenden Gebührenmarke (Hauskehricht) versehen für die Kehrichtabfuhr bereitgestellt werden.

Wertstoffe

Schweizerinnen und Schweizer verbrauchen viel – aber sie sammeln und verwerten auch überdurchschnittlich. Unser Land ist weltweit führend im Recycling. Auch wenn wir schon vieles erreicht haben, sollten wir nicht vergessen, dass wir mit unserem Lebensstil noch immer mehr Ressourcen verbrauchen als uns der Planet Erde bietet. Damit auch unsere Kinder und Enkel ihre Bedürfnisse abdecken können, müssen wir mit unseren Ressourcen nachhaltiger umgehen - eine einfache Möglichkeit dazu ist Recycling.

PET Flaschen

Nur Getränkeflaschen aus PET mit dem PET-Recycling-Logo. Es gilt die Regel: Luft raus – Deckel drauf! Gepresst haben dreimal mehr Flaschen Platz. Leere PET-Getränkeflaschen können an allen Verkaufsstellen zurückgebracht werden. Aber auch in Städten und Gemeinden, in Schulen und Spitälern, an Tankstellen, Bahnstationen, Kiosken und in Firmen sowie an Freizeitanlässen stehen PET-Container.

Batterien & Akkus

Batterien und Akkus enthalten viele wertvolle Rohstoffe, die wiederverwertet werden können. Batterien können an alle Verkaufsstellen wieder zurückgebracht werden: Detailhandel, Warenhäuser und alle anderen Verkaufsstellen wie Kioske, Tankstellenshops, Foto-, Elektronik- und Mobilkommunikationsgeschäfte.

Haushalt-, Klein-, Gross- , Kühlgeräte, Sport- & Freizeitgeräte, Spielzeuge & Werkzeuge

Zu diesen zählen elektrische und elektronische Geräte samt Zubehör aus dem Haushalt wie Haushaltklein- und Haushaltgrossgeräte, Kühl-, Gefrier- und Klimageräte, Bau-, Garten-, Hobby-, Sport- und Fitnessgeräte, Heimtierbedarf und Spielwaren mit elektrischen und elektronischen Komponenten. Der Handel hat eine gesetzliche Rücknahmepflicht und die KonsumentInnen eine gesetzliche Rückgabepflicht. Demzufolge können elektrische und elektronische Geräte überall, wo solche verkauft werden, kostenlos zurückgegeben werden – auch ohne einen Neukauf.

Büro-, Telekommunikations-, EDV-Geräte & Geräte der Unterhaltungselektronik

Zu diesen zählen elektrische und elektronische Geräte samt Zubehör aus dem Büro, der Informatik-, Telekommunikations-, Musik-, Foto- und Unterhaltungsbranche, Dentalhandel, Mess-, Medizinal- und Sicherheitstechnik, etc. Der Handel hat eine gesetzliche Rücknahmepflicht und die KonsumentInnen eine gesetzliche Rückgabepflicht. Demzufolge können elektrische und elektronische Geräte überall, wo solche verkauft werden, kostenlos zurückgegeben werden – auch ohne einen Neukauf.

Leuchtmittel

LED-Lampen, Energiesparlampen, Leuchtstofflampen, Entladungslampen, Halogen-Metalldampflampen, etc. können an die Verkaufsstellen zurückgegeben werden.

Keramik, Steingut, Bruchglas, Bauschutt

Steine, Erde, Röhren, Blumentöpfe, Flachglas können bei zahlreichen Recycling-Betrieben in ihrer Nähe abgegeben werden. Bauschutt muss an Recyclingcenter mit entsprechender Bewilligung angeliefert werden.

Sonderabfälle & Gifte

Sammelstellen für Kleinmengen von Sonder- und Giftabfällen aus privaten Haushaltungen wie Chemikalien, Farben, Lacke, Kleber, Lösungs-, Reinigungsmittel, Säuren, Laugen, Altmedizin, Kondensat der Öl-Heizungen etc. sind Recyclingcenter und können dort abgegeben werden. Betriebe übergeben Abfälle von gebrauchten Chemikalien an Entsorgungsunternehmen mit entsprechender Bewilligung.

Styropor-, Sagexabfälle, Folien

EPS-Recycling ist ein geschlossener Kreislauf, der auf sortenreines EPS angewiesen ist. Bitte achten Sie bei der Entsorgung von EPS auf das Fernbeleiben von Fremdstoffen. Möglichst saubere Abfälle können bei den privaten Recyclingcenter abgeben werden.

Tote Tierkörper

Die Entsorgung von Kadavern und tierischen Abfällen wird durch den kantonalen Veterinärdienst überwacht, da von solchen Abfällen eine erhebliche Gefahr der Verschleppung von gefährlichen Krankheitserregern ausgehen kann. Die Entsorgung ist umfassend in der eidgenössischen Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) geregelt. Tote Tiere müssen in den regionalen Sammelstellen der Gemeinden deponiert werden.